AGB´s des Tanzstudios STEP `N STANDARD, Stand 01.01.2019

§ 1 Vertragsgegenstand

a) Das Tanzstudio bietet Tanzunterricht an verschiedenen Orten an. Der jeweilige Kursinhalt, der Kursort, die Gebühren, die konkreten Termine, sowie die Dauer ergeben sich aus der Beschreibung auf der Internetseite www.stepandstandard.de sowie dem Anmeldeformular.
b) Bucht ein Teilnehmer den Tanzkurs auch für bzw. im Namen seines Partners oder weiterer Personen, wird nur er Vertragspartei und haftet auch für die durch die Anmeldung und Teilnahme seines Partners oder weiterer Personen entstehenden Gebühren.
c) Bei der Anmeldung von einzelnen Teilnehmern bemüht sich das Tanzstudio, einen geeigneten Tanzpartner zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 2 Zeitlich befristete Kurse

a) Das Tanzstudio gewährt dem Teilnehmer das Recht, bis zu sieben Kalendertage vor Beginn eines gebuchten Tanzkurses von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zu bezahlen. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Tanzstudio durch den Rücktritt ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
b) Das Tanzstudio ist berechtigt, die Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Unmöglichkeit oder höherer Gewalt bis zu drei Tage vor dem ersten Termin abzusagen. Das Tanzstudio wird den Teilnehmer umgehend informieren und bereits gezahlte Gebühren zurückerstatten.
c) Sollte der Teilnehmer einen Tanzkurs aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Ende besuchen können oder kann er einzelne Kursstunden aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen, wird das Tanzstudio dem Teilnehmer die versäumten Stunden anteilig gutschreiben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Teilnehmer kann diese Stunden in Absprache mit dem Tanzstudio in anderen Tanzkursen nachholen. Eine Rückzahlung der Gebühren erfolgt nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 3 Zeitlich unbefristete Kurse Standard/Latein

a) Verträge über zeitlich unbefristete Kurse der Tanzart Standard/Latein werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Das Tanzstudio bietet je nach Verfügbarkeit zwei oder mehr parallel laufende Kurse der gleichen Tanzart pro Woche an.
c) Bei Buchung des Standardtarifs ist der Teilnehmer berechtigt, einen Termin pro Woche wahrzunehmen, wobei er jeweils frei wählen kann, welchen der parallel laufenden Kurse seiner Kursstufe er besucht. Ist der Teilnehmer in einzelnen Fällen an allen Terminen der Woche verhindert, ist das Tanzstudio damit einverstanden, dass er die versäumte Kurseinheit innerhalb von 4 Wochen in einem der parallel laufenden Kurse vor- oder nachholt.
d) Während der Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen in Bayern findet kein Tanzunterricht statt. Weiterhin ist das Tanzstudio berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei kurzfristiger Erkrankung oder aufgrund von Sonderveranstaltungen, einzelne Kurstermine abzusagen.
e) Bei der im Tanzschulvertrag vereinbarten Gebühr für den Standardtarif handelt es sich um eine pauschale Gebühr für mindestens 36 Einheiten pro Jahr und mindestens 9 Einheiten pro Quartal, die in monatlichen Raten zu zahlen ist. Daher ist der monatliche Beitrag auch unabhängig von den Ferienzeiten oder einzelnen Ausfällen ungekürzt weiter zu zahlen. Sollte der Teilnehmer durch seine wöchentliche Teilnahme am Tanzkurs die Mindestanzahl von 9 Einheiten im Quartal nicht erreichen, kann er die fehlenden Einheiten jederzeit in einem parallel laufenden Kurs oder auch in einem abwärtskompatiblen Kurs der gleichen Tanzart kostenlos vor- oder nachholen. Im Gegenzug wird das Tanzstudio, sofern die Mindestanzahl von 9 Einheiten im Quartal durch die wöchentlich einmalige Teilnahme überschritten wird, keine Anrechnung auf das folgende Quartal vornehmen. Bei Beginn des Vertrages im laufenden Monat bzw. Quartal werden die Gebühren sowie die Mindesteinheiten anteilig berechnet.
f) Bei Buchung des Zusatztarifs Flatrate ist der Teilnehmer berechtigt, alle Kurstermine des vereinbarten Kurses sowie die Kursstunden aller abwärtskompatiblen Kurse der gleichen Tanzart unbegrenzt zu besuchen. Für nicht wahrgenommene oder ausgefallene Kursstunden steht dem Teilnehmer kein Ersatz zu. Dieser Tarif ist nur zusätzlich zum Standardtarif im Zusammenhang mit einem bestehenden Vertrag für einen zeitlich unbefristeten Kurs buchbar (Hauptvertrag).
g) Das Tanzstudio behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl mit anderen Kursen zusammenzulegen. Weiterhin behält sich das Tanzstudio vor, sofern es betrieblich erforderlich ist, einen Kurs auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen. Die Änderung wird 4 Wochen nach Bekanntgabe, frühestens mit Ablauf des laufenden Quartals, wirksam, sofern das Tanzstudio keinen späteren Zeitpunkt benennt. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu. Das Sonderkündigungsrecht kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung erklärt werden.
h) Sollte der Teilnehmer aus berechtigten Gründen, die er auf Anforderung des Tanzstudios nachweisen muss, voraussichtlich länger als 4 Wochen einen Tanzkurs nicht besuchen können, ist er berechtigt, den Vertrag bis zum Wegfall des Grundes ruhend zu stellen, längstens jedoch für 3 Monate. In dieser Ruhezeit ist der Teilnehmer von der Zahlung der Gebühren befreit. Sollte der Teilnehmer den Vertrag in der Ruhezeit oder innerhalb von drei Monaten nach der Ruhezeit kündigen, verschiebt sich der Kündigungszeitpunkt um die Dauer der Ruhezeit. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht, diese werden auf die Kursgebühren nach dem Ende der Ruhezeit angerechnet.

§ 4 Sonstige zeitlich unbefristete Kurse (Hip Hop, Steptanz u. a.)

a) Verträge über sonstige zeitlich unbefristete Kurse werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Soweit das Tanzstudio zwei oder mehr parallel laufende Kurse der gleichen Tanzart anbietet, ist der Teilnehmer berechtigt, alle angebotenen Termine der gleichen Kursstufe alternativ/kumulativ zu besuchen.
c) Während der Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen in Bayern findet kein Tanzunterricht statt. Weiterhin ist das Tanzstudio berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei kurzfristiger Erkrankung oder aufgrund von Sonderveranstaltungen, einzelne Kurstermine abzusagen.
d) Im Monat August ist vom Teilnehmer aufgrund der Betriebsferien keine Kursgebühr zu entrichten. Im Übrigen handelt es sich bei der im Tanzschulvertrag vereinbarten Gebühr jedoch um einen pauschalen monatlichen Beitrag, der unabhängig davon zu zahlen ist, ob einzelne Kursstunden ausfallen, da dies im Kurspreis bereits berücksichtigt ist.
e) Das Tanzstudio behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl mit anderen Kursen zusammenzulegen. Weiterhin behält sich das Tanzstudio vor, sofern es betrieblich erforderlich ist, einen Kurs auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen. Die Änderung wird 10 Tage nach Bekanntgabe wirksam, sofern das Tanzstudio keinen späteren Zeitpunkt benennt. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu. Das Sonderkündigungsrecht kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung erklärt werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

a) Die Kursgebühren für zeitlich befristete Kurse sind bis zur ersten Unterrichtsstunde bar, per Überweisung oder durch Erteilung eines Lastschriftmandates zu zahlen.
b) Teilnehmer eines zeitlich unbefristeten Kurses erteilen dem Tanzstudio ein Lastschriftmandat (Bankeinzug im SEPA-Lastschriftverfahren). Das Lastschriftmandat wird jeweils zu Beginn eines Monats zwischen dem 1. und 3. Werktag eingelöst. Der Teilnehmer hat in dieser Zeit für die Deckung seines Kontos zu sorgen. Scheitert mangels ausreichender Deckung der Bankeinzug (Lastschriftrückgabe) ist das dem Tanzstudio erteilte Lastschriftmandat dadurch nicht widerrufen. Die dem Tanzstudio belasteten Kosten einer Lastschriftrückgabe hat der Teilnehmer zu tragen.
c) Sollte der Teilnehmer eine Zahlung der monatlichen Kursgebühren durch Barzahlung wünschen, ist er verpflichtet, für den Verwaltungsmehraufwand eine Gebühr von € 5,00 pro Quartal zu zahlen. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Tanzstudio ein geringerer oder kein Mehraufwand entstanden ist.
d) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder der Abbruch eines Kurses durch einen Teilnehmer befreien nicht von der Vergütungspflicht und begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

§ 6 Kündigungsfrist

a) Zeitlich befristete Kurse können von keiner der Parteien ordentlich gekündigt werden.
b) Zeitlich unbefristete Kurse der Tanzart Standard/Latein können von beiden Parteien nur mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) postalisch oder per E-Mail gekündigt werden.
c) Sofern der Teilnehmer den Zusatztarif Flatrate gebucht hat, erlischt dieser automatisch mit der Beendigung des Hauptvertrages. Im Übrigen kann dieser Tarif nur mit einer Frist von einem Monat zur Jahreshälfte (30.06., 31.12.) postalisch oder per E-Mail gekündigt werden.
d) Sonstige zeitlich unbefristete Kurse (Hip Hop, Steptanz u. a.) können mit einer Frist von 10 Kalendertagen zum Monatsende postalisch oder per E-Mail gekündigt werden.
e) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn der Teilnehmer mit insgesamt 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt. Ein wichtiger Grund liegt hingegen nicht vor, wenn der Teilnehmer einzelne Kursstunden aufgrund kurzfristiger Erkrankung nicht wahrnehmen kann.

§ 7 Film- und Fotoaufnahmen, Lernvideos

a) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu bestimmten Gelegenheiten Film- und Fotoaufnahmen während des laufenden Unterrichts oder bei Veranstaltungen für Werbezwecke oder zur öffentlichen Berichterstattung getätigt werden. Mit dem Betreten der Tanzschulräume oder Veranstaltungsorte erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen sowie zur honorarfreien Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes, insbesondere auf der Webseite, einschließlich der sozialen Medien. Bei minderjährigen Teilnehmern stimmen die gesetzlichen Vertreter zusätzlich mit Vertragsschluss den entsprechenden Aufnahmen und deren Verwendung zu. Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter können ihr Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bereits veröffentliche Aufnahmen wird das Tanzstudio auf entsprechenden Hinweis entfernen, soweit dies technisch möglich ist und keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.
b) Das Fotografieren oder Filmen durch Teilnehmer während der Tanzkurse darf nur mit Zustimmung der anderen Kursteilnehmer und ggf. deren gesetzlichen Vertretern und nur zu eigenen privaten Zwecken (Übungszwecken) vorgenommen werden. Das Tanzstudio ist berechtigt, derartige Aufnahmen jederzeit zu untersagen.
c) Dem Teilnehmer wird während der Vertragslaufzeit eine kostenlose Zugangsberechtigung zu den auf der Homepage des Tanzstudios veröffentlichten und seinem Kurs entsprechenden Lernvideos erteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung oder Aktualisierung der Lernvideos besteht nicht.
d) Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, Zugangsdaten, Videos oder Kursinhalte an Dritte weiterzugeben oder zu vervielfältigen.

§ 8 Whatsapp-Gruppe

a) Soweit der Teilnehmer vertraglich der Aufnahme in die Whatsapp-Gruppe eingewilligt hat, ist er damit einverstanden, dass kurzfristige Terminverschiebungen ausschließlich per Whatsapp mitgeteilt werden.
b) Die Nachrichten per Whatsapp sind nicht rechtsverbindlich. Insbesondere nimmt das Tanzstudio keine rechtsverbindlichen Erklärungen, Kündigungen o. ä. per Whatsapp entgegen.

§ 9 Haftung

a) Die Haftung des Tanzstudios ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung des Tanzstudios ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Tanzstudios.
b) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das Tanzstudio nach den gesetzlichen Bestimmungen.
c) Sofern das Tanzstudio zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb bei Vertragsabschluss vertraut hat, verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

§ 10 Änderungsvorbehalt

a) Das Tanzstudio ist berechtigt, die monatlichen Gebühren für zeitlich unbegrenzte Kurse im Rahmen der Ortsüblichkeit durch einseitige Erklärung zu erhöhen, soweit dies durch geänderte Marktbedingungen, gestiegene Kosten, die nicht durch anderweitige Kostensenkungen kompensiert werden, und/oder den Ausgleich der Inflation berechtigt ist und der Teilnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Eine Erhöhung ist maximal einmal jährlich zulässig. Der Teilnehmer erklärt seine Zustimmung zur Erhöhung und dem Einzug der geänderten Gebühr im erteilten Lastschriftmandat. Die Gebührenerhöhung wird erst 3 Monate nach Bekanntgabe wirksam, so dass der Teilnehmer, sollte er mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, den Vertrag im Rahmen einer ordentlichen Kündigung beenden kann.
b) Das Tanzstudio behält sich weiterhin vor, einzelne AGB anzupassen, sofern dies aufgrund der Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht entgegen von Treu und Glauben benachteiligt wird. Der Teilnehmer kann den geänderten AGB innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe per E-Mail oder postalisch widersprechen. Widerspricht er nicht fristgemäß, werden die geänderten AGB mit Ablauf der Frist neuer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten AGB, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der nächstmöglichen Kündigungsfrist.
c) Die Mitteilung der Änderungen erfolgt in Textform an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse oder erforderlichenfalls per Post.

§ 11 Widerruf

Ein Widerruf des geschlossenen Vertrages ist gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht möglich.